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Seit 1.12.2012 ist das neue EAVG (Energieausweis-Vorlagegestz) 2012 in Kraft. Ein EU-Gesetz das vorschreibt, daß vom Makler oder vom Verkäufer/Vermieter einer gebrauchten Immobilie, Angaben über die Energieeffizienz eines Objektes vorgelegt werden müssen.

War bisher die Angabe des HWB (Heizwärmebedarfes) eines Objektes ausreichend, so müssen nunmehr 4 Kennzahlen angegeben werden.
Zusätzlich zum HWB wird der PEB (passiver Energiebedarf), CO2 und der f GEE
( Gesamtenergieeffizienzfaktor) verlangt.
Darüber hinaus sind lt. EAVG 2014 anhand der erhobenen Bestandsdaten Empfehlungsvorschläge zur Verbesserung des Gebäudes abzugeben.

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Alle Info`s zum Thema gibt`s auf Opens external link in new windowwww.energieausweis.at